
Betreuungsbüro Ernst – Klarheit, Struktur, Verantwortung
In meiner Tätigkeit als ehrenamtlicher und rechtlicher Betreuer verfüge ich über fundierte Kenntnisse im Betreuungsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten sowie über die praktische Erfahrung, die für eine rechtssichere und strukturierte Führung von Betreuungen erforderlich ist.
Verfahren werden von mir mit der gebotenen Sorgfalt, unter Beachtung gerichtlicher Auflagen und unter Einhaltung aller Fristen geführt.
Die Berücksichtigung des Willens der betreuten Person, die Wahrung ihrer Rechte und die Sicherstellung der gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungs- und Schutzmechanismen stehen im Zentrum meiner Tätigkeit.
Nach Abschluss Sachkundequalifizierung nach § 23 BtRegV wechselt meine Tätigkeit vom Ehrenamtlichen Betreuer zum Berufsbetreuer entsprechend den Anforderungen des Betreuungsorganisationsgesetzes und der Betreuerregistrierungsverordnung.
Die rechtlichen und praktischen Kenntnisse liegen bereits vollständig vor und werden fortlaufend aktualisiert, um eine Betreuung jederzeit rechtlich fundiert und effizient durchführen zu können.

Rechtliche Vertretung mit Verantwortung – Das Berufsbild des Berufsbetreuers
Rechtliche Betreuung ist eine Maßnahme nach §§ 1814 ff. BGB, die eingerichtet wird, wenn eine volljährige Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann.
Ziel der Betreuung ist es, die rechtlichen und persönlichen Interessen der betreuten Person zu sichern, ihre Rechte zu wahren und notwendige Entscheidungen im rechtlichen Rahmen verbindlich umzusetzen.
Das Betreuungsgericht richtet eine Betreuung ausschließlich für die Aufgabenkreise ein, in denen eine rechtliche Vertretung erforderlich ist (§ 1815 BGB).
Mögliche Bereiche sind Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung und Organisation von Teilhabeleistungen.
- Die Betreuung erfolgt unter Beachtung des Willens und Wohls der betreuten Person (§ 1821 BGB).
- Nach § 1816 BGB ist der Wunsch der betroffenen Person, wer als Betreuer bestellt wird, für das Gericht von besonderer Bedeutung.

Verlässliche Unterstützung in besonderen Lebenssituationen
Die rechtliche Betreuung bietet Sicherheit, wenn eine Krankheit oder Behinderung das eigenständige Handeln erschwert und wichtige Entscheidungen abgesichert werden müssen.
Betreuung bedeutet jedoch nicht, die Selbstständigkeit aufzugeben.
Eine rechtliche Betreuung wird nur in den Bereichen eingerichtet, in denen sie wirklich notwendig ist (§ 1815 BGB) und hat das Ziel, die Selbstbestimmung zu wahren und zu stärken (§ 1821 BGB).
Wenn Sie einen Wunsch haben, wer Ihre Betreuung übernehmen soll, wird dieser vom Gericht besonders berücksichtigt (§ 1816 BGB).
Rechtliche Betreuung ist mehr als eine Pflicht, es auch ist ein Zeichen von Vertrauen
Als zurzeit Ehrenamtlicher und angehender Berufsbetreuer, nehme diese Verantwortung ernst und möchte Ihnen Sicherheit geben, damit Sie Ihr Leben weiterhin nach Ihren Möglichkeiten und Wünschen gestalten können.